Sofort und unter Aufsicht
Registrierung, Risikomanagement und Meldewege gelten ohne Übergangsfrist, und das BSI prüft in dieser Kategorie proaktiv. Reihenfolge schlägt Vollständigkeit: erst Registrierung und Meldeweg, dann der Rest.
5 Fragen, sofortiges Ergebnis — ohne Angabe persönlicher Daten.
Unverbindlich. Kein Login, keine E-Mail-Adresse, kein Rückruf ohne Ihr Zutun.
Der Check beantwortet eine Frage: Fällt Ihr Unternehmen dem ersten Anschein nach unter das BSIG. Er beantwortet sie in zwei Minuten und ohne dass Sie etwas von sich preisgeben. Alles, was danach kommt, ist Arbeit an konkreten Unterlagen — dafür braucht es Ihren Betrieb, nicht ein Formular.
NIS2 erzeugt keine Projektphase, die endet. Es erzeugt Aufgaben, die jedes Quartal wieder anfallen — unabhängig davon, wer sie gerade übernimmt. Wo Ihre Einordnung liegt, entscheidet nur, wie früh das anfängt.
Registrierung, Risikomanagement und Meldewege gelten ohne Übergangsfrist, und das BSI prüft in dieser Kategorie proaktiv. Reihenfolge schlägt Vollständigkeit: erst Registrierung und Meldeweg, dann der Rest.
Inhaltlich gilt derselbe Katalog wie in Kategorie A, die Aufsicht setzt anlassbezogen ein. Das verschafft Ihnen Reihenfolge, keine Befreiung — und die Chance, den Nachweisbestand einmal richtig aufzubauen.
Ohne eigene NIS2-Pflicht bleiben zwei Wege zu denselben Aufgaben: die Einstufung über Ihre Unternehmensgruppe und Nachweise, die betroffene Kunden entlang der Lieferkette weitergeben.
Diese Aufgaben kommen wieder, in jeder Kategorie — nur mit unterschiedlicher Dringlichkeit.
Es ist eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer fünf Angaben und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BSIG und die Einstufung im Einzelfall. In Grenzfällen — mehrere Tätigkeiten, Sektorzuordnung unklar, Gruppenstruktur — kann die Einordnung abweichen.
Weil es für die Auskunft nicht nötig ist. Stufe A läuft in Ihrem Browser, wir erhalten die Antworten nur, wenn Sie die ausführliche Einordnung anfordern. Bis dahin gibt es zu Ihrer Person keinen Datensatz bei uns.
Ihre Angaben mit den einschlägigen Fundstellen im BSIG, die Abgrenzung zur jeweils anderen Kategorie, die Pflichten in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit und eine Übersicht der Aufgaben, die danach dauerhaft anfallen.
Nein. Die Einordnung kommt per E-Mail, sobald Sie die Adresse bestätigt haben. Ein Erstgespräch findet nur statt, wenn Sie einen Termin buchen oder einen Rückruf wünschen.
Weil wir erst bestätigen lassen, dass die Adresse Ihnen gehört. Das ist Double-Opt-in und Voraussetzung für rechtssichere E-Mail-Kommunikation. Ohne Ihren Klick auf den Bestätigungslink verschicken wir nichts.
Das ist der häufigste Grenzfall. Entscheidend ist, wie eigenständig Ihre Einheit am Markt auftritt und wie die Beteiligungsverhältnisse aussehen. Der Check weist auf die Frage hin, lösen kann er sie nicht.
Dann entstehen dieselben Aufgaben mit einem anderen Auslöser: nicht das Gesetz fragt, sondern der Auftraggeber. Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette einbeziehen und geben Anforderungen weiter — häufig als Fragebogen oder als Bedingung im Vertrag.
Wir bereiten sie vor und begleiten sie. Die Registrierung selbst nimmt die Einrichtung vor, und die Überwachungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG ist nicht delegierbar — auch nicht an uns.
Wenn sich Mitarbeitendenzahl, Umsatz, Sektor oder die Gruppenstruktur ändern. Bei Wachstum oder Zukauf kann die Einstufung kippen, ohne dass sich am Geschäft etwas geändert anfühlt.
Im Erstgespräch gehen wir Ihr Ergebnis durch und sortieren, welche der laufenden Aufgaben wir übernehmen würden und welche bei Ihnen bleiben. Ohne Vorbereitung Ihrerseits.